Ihre smarte
Photovoltaikversicherung
Ihre smarte Photovoltaik-versicherung
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Warum homeprotect Solar?
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Schon gewusst?
Kosten der Versicherung sowie Anschaffungskosten der Anlage können als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden.
Ihre Vorteile
homeprotect
homeprotect Solar
Reparatur oder Ersatz bei Beschädigung oder Zerstörung durch
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überspannung oder Überstrom
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
Sturm, Hagel, Frostoder Überschwemmung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Vorsatz Dritter
Tierverbiss
Versicherte Komponenten
Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur Photovoltaikanlage gehörende Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien.
Schadensbeispiele
Inklusive Ertragsausfall und Übernahme der Kosten für fremdbezogene Energie.
Marderschaden
Clara Schön bemerkte, dass ihre Solaranlage nicht mehr funktionierte. Nach genauerer Prüfung sah sie, dass ein Marder ihr Kabel durchgebissen hat. Dies erforderte die Demontage eines Teils der Anlage, um das betroffene Kabel auszutauschen.
4.600 €
Schadenshöhe
40 €
Ertragsausfall/ Mehrkosten
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Überspannung - Blitzeinschlag
Ein Blitzeinschlag in die Photovoltaikanlage von Peter Neubauer führte zu einer Überspannung, die erst Wochen später bemerkt wurde. Der Wechselrichter wurde beschädigt und musste ausgetauscht werden.
1.700 €
Schadenshöhe
200 €
Ertragsausfall/Mehrkosten

Hagel
Ein heftiger Hagelsturm beschädigte die Solarmodule der Photovoltaikanlage von Familie Buchholz erheblich. Das hatte zur Folge, dass mehrere Module ausgetauscht werden mussten.
11.000 €
Schadenshöhe
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Sie haben Fragen zu unseren Produkten?
Wenden Sie sich einfach an einen Fachhändler in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an:
kundenservice@assona.com
DE: 030 208 666 44
AT: 01 274 86 56
Unsere Servicezeiten
Montag - Freitag von 8-20 Uhr
Samstag von 8-16 Uhr

Noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Anschließend wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate (unbegrenzt) verlängert.
Ja, ein Abschluss ist möglich. Bei Anlagen, die älter als drei Jahre sind, fällt jedoch eine Selbstbeteiligung an:
Anlagen bis drei Jahre alt: 0 € Selbstbeteiligung
Anlagen über drei bis fünf Jahre alt: 150 € Selbstbeteiligung
Anlagen über fünf bis acht Jahre alt: 250 € Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung Ertragsausfall: 2 Arbeitstage
- Lediglich von Fachbetrieben aufgebaute, montierte und betriebsbereit übergebene Dach- und Fassadenanlagen bis maximal 45.000 € (Kauf- oder Lieferpreis inkl. Bezugs-, Montage- und Arbeitskosten inkl. USt. ohne eventuelle Rabatte)
- Aufdachanlage Satteldach
- Aufdachanlage Flachdach, nicht aufgeständert
- Aufdachanlage Flachdach, aufgeständert
homeprotect Solar schließt das Risiko Feuer grundsätzlich aus. Daher versichern wir keine Photovoltaikanlagen, die auf feuergefährdeten Stellen errichtet wurden, z. B. Anlagen auf Holzschuppen, Lagerhallen, Scheunen, Gartenhäusern oder ähnlichem.
Nein, homeprotect Solar versichert derzeit ausschließlich Photovoltaikanlagen. Solarthermieanlagen sind nicht abgedeckt.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings bieten wir keine Wohngebäudeversicherung an, sondern nur die Versicherung für Photovoltaikanlagen.
Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage sind Nutzer gesetzlich verpflichtet, einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einzuspeisen. Fällt die Anlage aufgrund eines Defekts aus, kann kein Strom mehr produziert und eingespeist werden, was zu Ertragsausfällen führt. Diese Kosten übernimmt die homeprotect Solar. Zudem müssen Nutzer auf Fremdstrom zurückgreifen, was zusätzliche Kosten verursacht. Auch diese Mehrkosten werden von der homeprotect Solar abgedeckt. Beide Bereiche werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erstattet.
Ja, die Kosten der Versicherung können als Betriebskosten abgesetzt werden, ebenso wie die Anschaffungskosten der Anlage. Durch die Installation einer Photovoltaikanlage gelten Nutzer als Kleinunternehmer, da sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen.











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