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FAQ zum Fahrraddiebstahl: Wir geben Antworten auf die dringlichsten Fragen

Ein kurzer Stopp im Supermarkt, das Fahrrad schnell angeschlossen und beim Zurückkommen stellt man fest: Das Rad ist weg. Fahrraddiebstahl passiert schneller, als man denkt – und leider sehr häufig. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GdV) waren im Jahr 2024 rund 245.900 Menschen in Deutschland betroffen; die Polizei erfasste dabei einen Gesamtschaden von 160 Millionen Euro. Als Spezialist für Fahrradschutzlösungen wissen wir, welche Fragen nach einem Diebstahl auftauchen – und was im Ernstfall wichtig ist.

Ratgeber: Die wichtigsten Kriterien beimE-Bike-Kauf

Mein Fahrrad wurde geklaut? Was muss ich jetzt tun?

Ist das Rad weg, sollten Sie den Diebstahl binnen 48 Stunden bei der Polizei anzeigen. Das geht mittlerweile auch online. Dort geben Sie an:

  • Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?
  • Wo genau wurde das Rad abgestellt?
  • Ist das Rad versichert?  

Die polizeiliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie den Fall bei Ihrer Versicherung geltend machen möchten.

Welche Dokumente benötige ich für Polizei und Versicherung?

  • Angaben zum Fahrrad wie Hersteller, Marke, Farbe, Zubehör etc. – auch ein Foto ist oft hilfreich
  • Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, Kaufvertrag oder ähnliches)
  • Rahmennummer, falls bekannt
  • Fahrradpass, falls Sie einen besitzen

Für die Versicherung benötigen Sie zudem die Anzeigebestätigung der Polizei sowie eine Rechnung des Sicherheitsschlosses, um nachzuweisen, dass das Rad ausreichend gesichert war.

Ist mein Rad über die Hausratversicherung versichert?

Vielen Hausratversicherungen inkludieren den Schutz des Rads gegen Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Kellern oder Wohnungen. Wird Ihr Rad jedoch an einer Laterne, Fahrradständer o. Ä. auf offener Straße geklaut, ist meist eine spezielle Fahrradversicherung notwendig.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Versicherung?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Bei der Hausratversicherung gibt es oft eine zwei- bis dreiwöchige Wartezeit, für den Fall, dass das Rad wieder auftaucht. Passiert dies nicht, wird der Fall abschließend bearbeitet. Bei anderen Versicherungen gibt es häufig keine Wartezeit. Der Diebstahl wird direkt nach der Meldung bearbeitet.

Mein Fahrrad ist wieder aufgetaucht, aber die Versicherung hat schon gezahlt. Muss ich das melden?

Ja, unbedingt. Egal ob Hausratversicherung oder spezielle Fahrradversicherung – Sie sind verpflichtet, das aufgetauchte Rad zu melden. In der Regel haben Sie nun innerhalb von zwei Wochen das Wahlrecht: Sie können entweder die Entschädigung zurückzahlen und das Rad behalten oder das Rad der Versicherung überlassen. In diesem Fall behalten Sie die bereits gezahlte Entschädigung.

Ist die Frist verstrichen, geht das Wahlrecht an den Versicherer über.

Was kann ich tun, wenn ich mein gestohlenes Rad nach einiger Zeit wieder entdecke?

Wenn Sie den Verdacht haben, Ihr gestohlenes Fahrrad wiederentdeckt zu haben, verständigen Sie die Polizei. Hilfreich ist alles, womit Sie Ihr Rad eindeutig identifizieren können – am besten die Rahmennummer oder eine Fahrradcodierung. Auch Fotos, Kaufbeleg und auffällige Merkmale (z. B. Aufkleber, spezielle Lackierung, individuelle Schäden) können die Zuordnung unterstützen

Hier kann der Fahrradpass nützlich sein. Dort können Sie die wichtigsten Daten eintragen sowie Fotos hochladen und haben im Ernstfall bereits alle wichtigen Informationen zusammen.

In jedem Fall empfiehlt die Berliner Polizei, nicht auf eigene Faust zu agieren und beispielsweise an mögliche Tatverdächtige heranzutreten, sondern die Beamten zu verständigen und ihnen das weitere Vorgehen zu überlassen.

Wie schütze ich mich künftig vor Fahrraddiebstahl?

Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, aber Sie können dennoch etwas tun, um sich vor Fahrraddiebstahl zu schützen. Hier unsere Tipps:

  • Schließen Sie Ihr Fahrrad an belebten und gut einsehbaren Orten an.
  • Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht nur ab, sondern an. Suchen Sie sich dazu stabile Befestigungsmöglichkeiten wie Fahrradbügel oder Laternenmasten, die fest im Boden verankert sind.
  • Ihr Schloss sollte von guter Qualität sein. Hier müssen Sie vermutlich etwas tiefer in die Tasche greifen. Aber das ist die Sache wert. Über gute Schlösser können Sie sich beim Fachverband VdS informieren oder direkt beim Fachhändler.
  • Informieren Sie sich über eine passende Schutzlösungen online oder im Fachhandel: Ob E-Bike oder Fahrrad, gebraucht oder neu, als Komplettpaket oder reiner Diebstahlschutz – oft können Sie die Versicherung auf Ihre Ansprüche zuschneiden. Zwar sind Sie damit nicht vor einem Diebstahl geschützt, jedoch bekommen Sie im Falle eines Falles angemessenen Ersatz für Ihr gestohlenes Rad. 
  • Verwenden Sie GPS-Tracker. So werden Sie über das Smartphone informiert, wenn jemand Unbefugtes das Rad bewegt. Außerdem wird der Standort in Echtzeit übermittelt und kann bei Diebstahl der Polizei weitergegeben werden.  
  • Lassen Sie Ihr Rad kennzeichnen. Die Polizei bietet zum Teil kostenlose Rahmencodierungen an, bei dem ein individueller Code auf den Rahmen Ihres Rads angebracht wird. Mit diesem Code ist das Rad eindeutig Ihnen zuordbar. Es gibt auch spezielle Aufkleber für das Rad, auf dem Sie Ihren Code selbst notieren können. Den Code können Sie sich auf der Seite des ADFCs generieren lassen.

Wie kann ich mich beim Kauf vor geklauter Ware schützen?

Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft, muss gut aufpassen, dass er keine Hehlerware erwischt. Lassen Sie sich vom Verkäufer den ursprünglichen Kaufbeleg zeigen. Ist das nicht möglich, sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen.

Tags

Fahrrad
E-Bike
Diebstahl
Polizeimeldung
Versicherung
Diebstahlschutz

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