Ein Smartphone geht zu Bruch, ein Kühlschrank fällt aus und der E-Bike-Akku gibt einfach seinen Geist auf. Und jetzt? Idealerweise heißt es jetzt: Reparieren statt Wegwerfen. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Reparatur von Ware“ besser bekannt „Recht auf Reparatur“ wurde in Deutschland eine europäische Richtlinie umgesetzt. Sie gilt seit dem 23. Juli 2026.
Die neuen Regelungen basieren auf der europäischen Richtline (EU) 2024/1799 und legen fest, welche Ansprüche Verbraucher für bestimmte Produkte geltend machen können. Vereinfach gesagt: diese müssen sich leichter reparieren lassen, und die Hersteller müssen passende Ersatzteile für mehrere Jahre bereithalten. Das Recht auf Reparatur beinhaltet nicht automatisch auch eine Kostenübernahme. Eine Reparatur kann entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis erfolgen und gilt eben auch nur für spezifisch festgelegten Produktgruppen, wie zum Beispiel:
- Smartphones und Tablets
- bestimmte Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte
- bestimmte Akkus, wie sie beispielsweise für E-Bikes, E-Scooter und S-Pedelecs verwendet werden
- kleinere Elektrogeräte wie Kaffeeautomaten und Digitalkameras oder auch Laptops fallen derzeit nicht darunter
- weitere Produktgruppen sollen nach und nach hinzukommen
Welche Fristen gelten beim Recht auf Reparatur?
- Die Regelung gilt auch rückwirkend für bereits gekaufte Produkte.
- Für Smartphones, Tablets und Handys besteht der Anspruch sieben Jahre – gerechnet ab Produktionsende des Modells.
- Für elektronische Großgeräte gilt der Anspruch sogar zehn Jahre.
- Wird innerhalb der Gewährleistung repariert, verlängert sich diese um ein weiteres Jahr auf drei. Damit erhalten Kunden einen Anreiz, sich für eine Reparatur und gegen ein mögliches Ersatzprodukt zu entscheiden.
Recht auf Reparatur: neue Chancen für den Fachhandel
Eine Reparatur statt Austausch: das schont nicht nur natürliche Ressourcen. Dem Fachhandel eröffnen sich dadurch neue Chancen, noch stärker mit seinen Serviceleistungen zu punkten. Fachgerecht durchgeführte Reparaturen verlängern die Lebensdauer der Produkte, stärken die Kundenbindung und durch die Verlängerung der Verjährungsfrist, hat der Verbraucher einen echten Mehrwert.
Was sollten Fachhändler im Beratungsgespräch klären?
Welche Rechte hat mein Kunde? Wer trägt die Reparaturkosten? Gibt es einen festgelegten Ablauf bei der Reparatur? All diese Fragen sollten in einem Kundengespräch geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Kann der Fachhändler bei Herstellerreparaturen unterstützen?

Kunden über das Recht auf Reparatur informieren
Die Mehrheit der Deutschen ist mit dem Recht auf Reparatur bisher grundsätzlich vertraut, allerdings herrschen auch falsche Annahmen, wie eine Studie belegt:
- 20 Prozent der Befragten kennen die Aufklärungspflicht des Händlers im Reparaturfall nicht.
- 63 Prozent gehen davon aus, dass der Händler rechtlich zur Reparatur verpflichtet ist.
Für Fachhändler wichtig: Meldet der Kunde eine Mängelanzeige, müssen ihn Betriebe darüber aufklären, dass er zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung wählen kann.
Recht auf Reparatur – aber kein fester Ablauf
Wo der Kunde seine Reparatur durchführen lässt, bleibt ihm überlassen.
Für Fachhändler wird es deshalb umso wichtiger, die eigene Werkstatt und den eigenen Reparaturservice sichtbar zu machen.
Wer trägt die Reparaturkosten?
Ein Recht auf Reparatur bedeutet nicht automatisch eine Kostenübernahme. Außerhalb von Gewährleistungsfällen darf der Fachhandel ein angemessenes Entgelt verlangen. Doch was das konkret bedeutet und ab welcher Höhe ein Preis nicht mehr angemessen ist, bleibt offen.
- Klare Preisinformationen zu anfallenden Reparatur-Kosten geben den Kunden Sicherheit.
- Die Kosten muss der Kunde im Zweifel selbst tragen, wenn die Gewährleistung nicht greift und kein Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das Recht auf Reparatur für Geräteversicherungen?
Das Recht auf Reparatur sorgt dafür, dass bestimmte Geräte besser und länger repariert werden können. Ein Geräteschutz beantwortet dagegen eine andere Frage: Wer trägt die Kosten, wenn durch Sturz, Flüssigkeit oder Bedienfehler ein Schaden entsteht – oder wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist?
Eine Absicherung, wie sie assona-Produkte für den Fahrradhandel und den Elektrohandel bieten, ist deshalb eine gute Ergänzung zum neuen Recht.
Diese Vorteile bietet ein Geräteschutz für Kunden
- Klare Regelungen zur Kostenübernahme: Im Versicherungsvertrag ist klar definiert, welche Schäden für Reparatur und Ersatz übernommen werden.
- Alltagsrisiken sind mit Versicherungsschutz abgedeckt: Ein Geräteschutz greift auch bei Schäden, die der Kunde selbst verursacht hat – wie einem Sturzschaden oder Displaybruch.
- Absicherung bei Totalschaden: Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, erhält der Kunde je nach Vertragsbedingungen einen Neukaufzuschuss für ein Ersatzprodukt.
- Schutz für weitere Produktgruppen: Schutzlösungen sind auch für weitere Produktgruppen relevant – wie kleinere Elektrogeräte oder Fahrräder.
- Mehr Service für den Fachhandel: Mit einer Versicherungslösung kann der Händler seinen Kunden – über den Kauf hinaus – einen konkreten Service für den Schadensfall anbieten.
Mit einer Versicherungslösung können Fachhändler ihren Kunden auch über den Kauf hinaus einen konkreten Service im Schadensfall bieten. Ob Recht auf Reparatur oder Geräteschutz – mit einer kompetenten und umfassenden Beratung kann der Fachhandel in beiden Fällen punkten.
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